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Thema Abtreibung: Wie sehen die Volkskirchen den GroKo-Kompromiss zum Werbeverbot?

Das Thema Abtreibung spielt in Deutschland in den letzten Monaten eine ungewöhnlich sichtbare Rolle in der öffentlichen Debatte. Im November 2017 wird einer Frauenärztin in Gießen eine Geldstrafe von 6000 Euro auferlegt, weil sie auf der Webseite ihrer Praxis darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt, und weitere Informationen bereitstellt. Das Urteil löst eine heftige öffentliche Debatte um Paragraph 219a des Strafgesetzbuches aus, das die Grundlage für die Verurteilung darstellt.

In Deutschland ist Abtreibung strafbar und nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt – nämlich, dass die Schwangere sich bei einer staatlichen Stelle hat beraten lassen, zwischen Beratung und Eingriff mindestens drei Tage liegen und der Eingriff von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt wird. Das „Werbeverbot“ für Abtreibungen, wie es in §219a festgehalten ist, ist äußerst umstritten und wird im Nachgang zur Verurteilung der Gießener Ärztin von der Politik aufgenommen. Während die Grünen, die Linke und die FDP die Streichung von §219a fordern, einigt sich die Große Koalition am 29. Januar 2019 nach langer Debatte auf den Kompromiss, den Paragraphen zwar beizubehalten, aber mit gewissen Ergänzungen zu versehen, um Frauen umfassender zu informieren. Somit bleibt, was als „Information“ und was als „Werbung“ über Schwangerschaftsabbrüche ausgelegt wird, eine Grauzone.

Es ist nicht gerecht, einen Menschen umzubringen, auch wenn er klein ist. Es ist, wie einen Auftragsmörder zu mieten, um ein Problem zu lösen.

Papst Franziskus

Aus religionswissenschaftlicher Perspektive ist insbesondere die Position der Kirchen in dieser Debatte interessant. Die Deutsche Bischofskonferenz hält die Änderungen des §219a laut katholisch.de für „überflüssig“ und sieht Frauen auch ohne eine Änderung des Werbeverbots „genügend“ informiert. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Papst Franziskus Schwangerschaftsabbruch kürzlich mit „Auftragsmord“ verglichen hat – ein Schlag ins Gesicht für zahllose Frauen, die eine Abtreibung in Erwägung ziehen – ist die Position der Katholischen Kirche nicht überraschend. Die EKD positioniert sich etwas liberaler und begrüßt den Kompromiss der Großen Koalition, nachdem sich EKD-Ratsvorsitzender Heinrich Bedford-Strohm Mitte Januar deutlich gegen die Abschaffung des fraglichen Paragraphen ausgesprochen hatte.

Wenngleich die konservative Haltung der Kirchen sowie der GroKo diesem Thema gegenüber wenig überraschend ist, ist sie trotzdem auffällig. Es geht ja nicht um eine Ausweitung des Rahmens, innerhalb dessen Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland legal sind, sondern um die Lockerung des Verbotes, als Ärztin oder Klinik eigene Dienste anzubieten bzw. online mehr Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung dieser Informationen senkt aus Sicht der Kirchen und der GroKo offenbar die „Hemmschwelle“ schwangerer Frauen, eine Abtreibung in Erwägung zu ziehen; dass sie einer unmittelbareren, umfassenderen Aufklärung der Betroffenen dient, scheint nicht in Betracht zu kommen.

Unweigerlich drängt sich der Vergleich zu den USA auf, in denen das Abtreibungsthema als „hot button issue“ gesellschaftlich deutlich präsenter ist, auch weil es medial wesentlich stärker inszeniert wird. Der konservative Evangelikalismus, eng verwoben mit der Republikanischen Partei, gilt hier als treibende Kraft. Seit dem kontroversen Urteil Roe v. Wade des Oberen Gerichtshofes im Jahr 1973 sind Schwangerschaftsabbrüche während der ersten drei Monate in den USA nicht mehr prinzipiell strafbar, sondern dem Recht einer jeden Frau auf Privatsphäre unterstellt. Dennoch sind unterschiedlichste Gesetzte auf Bundesstaatenebene in Kraft, welche die Möglichkeit einer Abtreibung erschweren; die liberaleren Bundesstaaten des Nordostens und der Westküste bieten Frauen umfangreichere Alternativen, sich staatlicherseits zu informieren und ärztlichen Eingriffen zu unterziehen, als die Bible Belt-Region im Süden und der traditionell konservative Mittlere Westen.

In Deutschland ist die Zahl an Praxen und Kliniken, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, seit 2003 um 40 Prozent gesunken; gleichzeitig ist die Zahl der Abtreibungen zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren leicht gestiegen. Vor diesem Hintergrund stellt der Kompromiss der Großen Koalition zu einer Erweiterung statt Abschaffung von Paragraph 219a keinen emanzipatorischen Meilenstein dar. Es bleibt abzuwarten, welche Änderungen in dem Gesetzentwurf vom 6. Februar festgehalten werden.

MF


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Redaktion (4. Februar 2019). Thema Abtreibung: Wie sehen die Volkskirchen den GroKo-Kompromiss zum Werbeverbot? |Marginalien. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/r8qs


2 Gedanken zu „Thema Abtreibung: Wie sehen die Volkskirchen den GroKo-Kompromiss zum Werbeverbot?“

  1. Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch, ist Werbung für das “sozialverträgliche Frühableben” – passt in diese multischizophrene Realität des imperialistischen Faschismus!?

    Multischizophren, weil die Selbstmörder dieser Welt- und “Werteordnung” …!?

  2. Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine normale ärztliche Leistung, für die öffentlich geworben werden sollte. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken hatte im Vorfeld erklärt, das Werbeverbot sei der beste Schutz für Frauen vor äußerem Druck.
    Nötige Informationen gehören meiner Meinung nach in die vertrauliche Beratung der Schwangerschafts-Konfliktberatungsstellen.

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