#ichbinhanna. Von AkademikerInnen, die auszogen, das fürchten zu lernen
Vielleicht kennen Sie das Grimmsche Märchen aus dem Titel – es geht um einen jungen Mann, der anstelle eines anständigen Broterwerbs das Gruseln lernen möchte. Der örtliche Küster will es ihm beibringen, doch kein Schreckgespenst, auch kein Spuk und keine Untoten vermögen es. Schließlich, alles Schauerhafte hat er überstanden, da kippt ihm seine Frau eines Nachts einen profanen Eimer kalten Wassers mit Gründlingen ins Bett – und nun endlich gruselt es ihn.
Ein bisschen erinnert die Geschichte den einen oder die andere Wissenschaftler:in an deutschen Unis vielleicht an ihre eigene Karriere: Mit den einen und anderen Spuken und Untoten haben sie es schon aufgenommen, die selbstverständliche Ausweitung der Arbeitszeit auf Abende und Wochenenden, für viele ein formaler Stellenumfang von 50% (und entsprechende Entlohnung) bei (mindestens) voller Arbeitslast, die weit fortgeschrittene Neoliberalisierung der Universitäten, die die alltägliche Arbeit durch die unglückliche Kombination von Erfolgskriterien der freien Wirtschaft mit den Verwaltungsvorgaben des öffentlichen Dienstes erschwert, die Anforderungen an Flexibilität, Mobilität und überhaupt unauffällige Widerstandslosigkeit der eigenen Biografie auf die Erwartungen des universitären Lebenslaufes hin, die noch gesteigerte Unzugänglichkeit für marginalisierte Gruppen zum universitären Betrieb, etc pp, um nur mal Verstreutes zu nennen. All das wissen sie, und ab und an gruselt es sie vielleicht. Aber der Eimer mit den Gründlingen, der irgendwann später über jede:n Einzelne:n, der:die einst mutig auszog, ausgeschüttet wird, der erwischt sie dann häufig doch am nachhaltigsten – das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, kurz WissZeitVG.
Um dieses geht es in einer aktuellen Debatte, die unter dem Hashtag #ichbinhanna vor einigen Tagen auf Twitter aufflammte, und inzwischen auch ihren Weg in die breite Medienberichterstattung gefunden hat. Auslöser, aber längst nicht Grund der Debatte war ein Video des BMBF, sogar schon etwas älter, aber unvermittelt aufgefunden, das bestenfalls unglücklich, für die Ohren vieler aber zynisch und propagandistisch das WissZeitVG zu erklären suchte. Protagonistin des Comic-Clips auf Maus-Niveau war die fiktive Wissenschaftlerin „Hanna“, die sich, wie 92% der reellen WissenschaftlerInnen unter 45 auch, von Zeitvertrag zu Zeitvertrag hangelt.
Das WissZeitVG, so weiß Hanna, wenn sie, wie im Video angeraten, regelmäßig eine ominöse „Beratungsstelle“ ihrer Universität aufsucht, erlaubt nur eine begrenzte kumulative Dauer befristeter Verträge an deutschen Universitäten, nämlich insgesamt sechs Jahre vor der Promotion und sechs Jahre danach. Ursprünglich angetreten, um die endlosen Befristungen einen Riegel vorzuschieben, ist im Grunde direkt nach Inkrafttreten des Gesetzes überdeutlich geworden: Die betreffenden Wissenschaftler:innen werden danach eben nicht entfristet, sondern entlassen. Denn Dauerstellen an den Universitäten sind ungefähr so rar gesät wie Gründlinge im Marianengraben.
Das Video löste damit erneut eine Debatte über die Sinnhaftigkeit des Gesetzes aus, die immer mal wieder geführt wird, aber zumindest bis heute kaum Konsequenzen auf gestalterischer Ebene hatte. Im Gegenteil, noch vor knapp zwei Jahren sprach sich die Vereinigung der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands in der berüchtigten „Bayreuther Erklärung“1 deutlich für die gegenwärtige Politik des 12-Jahre-Schweinezyklus aus. Unter #ichbinhanna versammelten sich aber nun in wenigen Tagen zigtausende Tweets, in denen Wissenschaftler:innen und solche, die es mal waren, ihre Geschichten teilten. Diese Geschichten sind häufig sehr persönlich, und sie berühren viele weitere Facetten, die mit dem WissZeitVG zumindest in ungünstiger Allianz stehen: Die hohe Verbreitung von Vertragslaufzeiten von einem halben Jahr und darunter, die lachhaft geringe Vergütung von Lehraufträgen weit unter Mindestlohn, die Familien- und Gleichstellungsunfreundlichkeit des Hochschulbetriebes und seiner Erfolgskriterien, die Perpetuierung von Bildungsungerechtigkeit, die Personalverwaltung, die stets verneint.
Was in manchen Ohren klingen mag wie eine Klage anspruchsvoller Sowieso-Privilegierter, verkennt, dass das WissZeitVG seine Nachteile auf viele Ebenen streut.
Studierende: leiden unter großer Fluktuation von Lehrenden. Die Dozentin, bei der man einige Seminare absolviert hat, steht für die Betreuung der Masterarbeit mit einiger Sicherheit nicht mehr zur Verfügung. Auch die Qualität der Lehre leidet: Wird man als frischer Dozent grundsätzlich ohne jede didaktische Vorbildung in einen Seminarraum gestellt, stellt das WisszeitVG sicher, dass jede danach angesammelte Erfahrung und Fortbildung nach ein paar Jahren aus dem Dunstkreis der Studiengänge verschwindet, und der nächste Anfänger, die nächste Anfängerin das ganze Spiel von vorne beginnt.
Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen: leiden offenkundig an vielen Stellen, vor allem aber an biografischer Unsicherheit. Das hat Folgeeffekte. Befristete Wissenschaftler:innen schieben überdurchschnittlich häufig einen Kinderwunsch auf, sie müssen häufig den Wohnort wechseln und verlieren dadurch jedes soziale Netz. Sie betreiben auch schlechtere Wissenschaft, aber dazu unten mehr.
Professor:innen und andere Entfristete: Auch sie haben manifeste Nachteile. Ihre Mitarbeiter:innen müssen immer wieder neu angelernt werden, anstatt routinisiert auch in komplexer Gremienarbeit oder Forschung eingesetzt werden zu können. Professor:innen bangen immer wieder um Mitarbeiterstellen, die ihnen je nach Ausstattung unvermittelt vom Rektorat gestrichen werden können. Offenbar überwiegen für manche aber auch die Vorteile, jedenfalls ist der Aufschrei in dieser Statusgruppe nicht flächendeckend groß: Befristet Beschäftigte loszuwerden ist einfach und bedarf keiner weiteren Begründung, der Vertrag läuft eben einfach aus. In ihrer Abhängigkeit – denn die vorhandenen Verträge gehen nie über die prinzipiell möglichen 6 Jahre, sondern laufen in aller Regel deutlich kürzer, i.e. durchschnittlich 24 Monate – sind die Mitarbeiter:innen zu maximaler Arbeitslast anspornbar, die Möhre der Vertragsverlängerung an der Angel vor der Nase.
Univerwaltungen: Einer bestimmten Ebene macht dieses dauernde Spiel von Einstellung, Verlängerung, Neueinstellung einen Sysiphosartigen Berg voller Arbeit. (Die Autorin dieser Zeilen hatte in 12 Jahren wissenschaftlicher Arbeit deutlich über 20 Verträge, Vertragsänderungen oder -ergänzungen, jede einzelne mühsam mit der Personalsachbearbeitung ausbaldowert.) Im großen Schema der Dinge ist aber offenbar nichts so furchterregend für eine Univerwaltung wie die Möglichkeit, dass sich ein:e Mitarbeiter:in auf eine entfristete Stelle einklagen könnte. Es scheint also doch eine höhere Logik zu geben: Kürzer an der Uni tätige Mitarbeiter:innen sind günstiger, weil noch nicht im Tarifgefüge aufgestiegen, und sie können eben je nach Haushaltslage „flexibel verwaltet“ werden.
Wissenschaftsstandort Deutschland: Der vielleicht wichtigste Punkt aus politischer Sicht, sollte man denken. Das gängige Argument der Befürworter:innen des WissZeitVG lautet: Fluktuation garantiert Innovation. Es ist darin so hanebüchen, dass einem schon beim zweiten Schluck Kaffee am Morgen die Vorgeschobenheit klar wird. Wissenschaft als System beruht in allen, wirklich allen und überall angelegten Maßstäben – von der Seminararbeit bis zum großen Drittmittelantrag – auf der Ansammlung von Expertise. Wissenschaftler:innen stehen auf den Schultern von Riesen, und sie stehen noch einmal auf ihren eigenen Schultern, auf all dem, was sie jahrelang an Forschungsstand erarbeitet und selbst erforscht haben. Nicht einmal ein durchschnittliches Unternehmen würde seine Belegschaft alle 12 Jahre komplett austauschen und von vorne anfangen, noch absurder wird es in einem System, das so besonders darauf basiert, Erkenntnisse in der Auseinandersetzung mit und als Weiterentwicklung des Gewussten zu generieren. Wer wissenschaftliche Innovation als den Heureka-Ruf des 25jährigen Neulings denkt, ist vermutlich auch davon überzeugt, dass man Weltverschwörungen am sichersten via Onkel Kens Telegram-Kanal aufdeckt. Pragmatischer sind dann noch andere Punkte: Unter #ichbinhanna versammeln sich auch all die hervorragenden Wissenschaftler:innen, die bereits ihre Sachen gepackt haben und nun die Wissenschaftssysteme anderer Länder bereichern; oder aber in Wirtschaftsunternehmen „rübergemacht“ haben. Das muss nicht grundsätzlich schlecht sein; die Besten an den Unis zu halten, wäre aber -und damit schließt sich der Kreis – unerlässlich für, wenn man so will, eine exzellente Ausbildung von exzellentem Nachwuchs an exzellenten Universitäten. Und, aber das wäre eine andere Geschichte, und wurde schon häufig an anderer Stelle erzählt, ein Selektionskriterium wie das WissZeitVG führt eben nicht dazu, dass die Besten bleiben können, sondern vielmehr, dass diejenigen bleiben können, die es sich biografisch leisten können, weil sie ein Sicherheitsnetz aus Partner, Familie und/oder finanziellen Ressourcen haben.
Die Tirade könnte noch lange weitergehen. Ich möchte aber abschließend noch eine ganz nötige Differenzierung einziehen, die vom BMBF und der Bayreuther Erklärung gern unter den Tisch fallen gelassen wird – jene zwischen Doktorand:innen und Post-Doktorand:innen. Sie wird wohl deshalb gern vergessen, um sich nicht eines weiteren Strohargumentes zu berauben: Die Zeit im wissenschaftlichen Mittelbau als „Qualifikationszeit“, die eine Befristung eben nahelege.
Man muss insgesamt schon einen breiten Qualifikationsbegriff anlegen, um Menschen Mitte/Ende 20, mit zwei Studienabschlüssen, die selbst wiederum Studierende unterrichten und damit in der höheren akademischen Bildung auf der Seite der Ausbilder tätig sind, als „in der Qualifikation“ zu begreifen. Aber sei das mal dahingestellt, ganz pragmatisch betrachtet kann man die Lage auch so skizzieren: Wer einen Doktorgrad erlangen will, ist auch auf dem Weg zu einem Abschluss und in einem Alter, in dem all das auch mit Blick auf einen außeruniversitären Arbeitsmarkt noch Sinn macht. Der Doktortitel qualifiziert zumindest informell für verschiedene, auch fachferne Tätigkeiten als Referent:in, in verschiedenen Bereichen des Kultursektors, im öffentlichen Dienst und so weiter. Als „Post-Doc“, nach der Promotion also, hat man nicht nur offiziell die Fähigkeit zum eigenständigen Wissenschaftlichen Arbeiten final nachgewiesen, von hier aus entfernt man sich Jahr für Jahr auch wieder von jedem nicht-universitären Arbeitsmarkt. Es macht wenig Sinn, Menschen nach dem Doktorgrad in den Universitäten zu halten, wenn man sie nicht auf Dauer dort halten will.
Im Moment ist die Praxis: Nach der Promotion wird noch 6 befristet Jahre postdoktoriert (mit Kindern gibt es etwas Aufschub, allerdings vom guten Willen der lokalen Instanzen abhängig, in der Medizin per se 9 Jahre), danach kann nicht mehr weiter befristet werden. (Es sei denn, es gibt einen Sachgrund, etwa, weil man in einem befristet angelegten Drittmittelprojekt arbeitet. Auf letztere Weise kann man sich auch noch 20 weitere Jahre von Unistadt zu Unistadt hangeln, allerdings mit der stetigen und sehr begründeten Sorge, dass der nächste Projektantrag eben nicht bewilligt wird, weshalb man üblicherweise pro bewilligtem Projekt eine absurde Menge Zeit darauf verwendet, nicht die beantragte Forschung zu erledigen, sondern Folgeprojektanträge zu schreiben.)
Unter allen gegebenen Faktoren ist all dies großer Unfug. Lässt sich über die Befristung von Doktorand:innen noch streiten, fällt kein Grund ein, Postdoktorand:innen weiter zu befristen, der nicht letztlich von durchdringender Kälte (meist der oberen Verwaltungsebene) gegenüber Mitarbeiter:innen sowie finaler Gleichgültigkeit gegenüber guter wissenschaftlicher Forschung geprägt wären. #ichbinhanna ist daher überfällig, noch überfälliger aber sind Änderungen im System von WissZeitVG und Hochschule.
— Anna Neumaier
(Repost vom Zap mit Erlaubnis der Autorin. Original s. hier.)
- https://www.uni-kanzler.de/fileadmin/user_upload/05_Publikationen/2017_-_2010/20190919_Bayreuther_Erklaerung_der_Universitaetskanzler_final.pdf [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Redaktion (21. Juni 2021). Essay: #WerIstHanna. |Marginalien. Abgerufen am 18. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/r8rn