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Kirche vor Kneipe?

Durch Social-Media-Kommentare in der Coronapandemie Positionen zur religionspolitischen Ordnung in Deutschland verstehen

Nicht nur in der Pflege hat die Coronapandemie Probleme nicht gänzlich neu geschaffen, sondern bestehende Missstände weiter zugespitzt und sichtbar gemacht. Die Pandemiesituation erforderte, die gesellschaftliche Ordnung explizit zu machen und grundlegend zu diskutieren.1 Auch bei der Religionsausübung wurden angeregt durch eine spezifische Entscheidung im Rahmen der Coronaschutzmaßnahmen bestehende Konflikte erkenntlich und die etablierte religionspolitische Ordnung diskutiert. In den ersten Maßnahmen zur Eindämmung des Virus sind Versammlungen zur Religionsausübung zunächst gänzlich verboten worden.2

Das Bundesverfassungsgericht gestattete ein solches Verbot zwar, jedoch nur aufgrund der Gefahrenlage und als kurzfristige Maßnahme.3 Schon wenige Wochen später wurde ein ausnahmsloses Verbot außer Kraft gesetzt.4 Da langfristige Lösungen gefunden werden mussten, trafen sich Vertretende von Bund und Ländern und der großen Religionsgemeinschaften, um ein Konzept zur sicheren Durchführung von religiösen Veranstaltungen zu erarbeiten.5 Im Gegensatz zu vielen anderen Aktivitäten waren Gottesdienste bis auf wenige Wochen zu Beginn der Pandemie nie grundsätzlich verboten.

Diese enge Zusammenarbeit mit und Unterstützung durch den Staat zumindest für die „großen“ Religionsgemeinschaften bzw. solche, die den Status Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen, ist typisch für die so genannte „hinkende Trennung“ von Staat und Religionsgemeinschaften in Deutschland. Diese etablierte religionspolitische Ordnung stammt jedoch aus einem bestimmten historischen Kontext und einer Gesellschaft, die sich von der heutigen stark unterscheidet.6 Die religiöse Landschaft ist seit der Gründung der Bundesrepublik deutlich heterogener geworden. Zum einen stieg die Vielfalt an verschiedenen Religionsgemeinschaften, zum anderen sind Kirchenmitgliedschaften, Gottesdienstbesuche und auch der Glaube an Gott stets zurück gegangen.7 Außerdem wird die Trennung von Religion und Politik und die Verortung von Religion im Privaten in Europa als eine Selbstverständlichkeit betrachtet.8

Sowohl die Pluralität als auch das starke säkulare Selbstverständnis spiegeln sich in öffentlichen Reaktionen zu Lockerungen für Religionsgemeinschaften wider. Nachrichtenseiten haben unter anderem Facebook und Instagram genutzt, um über die Erlaubnis von Versammlungen zur Religionsausübung zu informieren.9 Kommentare zu solchen Posts geben einen Einblick in bestehende Einstellungen zur religionspolitischen Ordnung. Die spezifische politische Entscheidung wurde dabei häufig zum Anlass genommen, allgemeine Meinungen zu Religion und öffentlicher religiöser Praxis zu äußern und das richtige Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften zu diskutieren. Bei den Kommentierenden auf Social Media dominieren ablehnende Haltungen gegenüber Religion und der Lockerung zur Religionsausübung. Kommentare, die die Entscheidung, Gottesdienste und andere Gebetsveranstaltungen zu erlauben, ablehnen oder Religion allgemein negativ bewerten, sind in der Mehrheit und werden meist zuerst kommentiert, während verteidigende Kommentare zu dieser Entscheidung in der Minderheit sind und erst sekundär als Antwort auf die negativen Kommentare auftreten.

by Elvert Barnes, licensed under CC BY-SA 2.0.

Bei allen betrachteten Social-Media-Posts der Nachrichtenseiten werden religiösem Glauben und religiöser Praxis individuelle und gesellschaftliche Relevanz abgesprochen. Religion wird in solchen Kommentaren grundsätzlich für unnütz und dumm, in einigen Fällen sogar für schädlich befunden. Die Wahrnehmung ist dabei, dass die Religiosität der Gesellschaft gering sei und mit fortschreitenden Generationen weiter abnehme. Religion gilt für diese Kommentierenden als unvereinbar mit Moderne. Sie wird als irrational und rückständig verstanden und häufig wird sich abfällig und beleidigend über Gläubige geäußert. Einen Teil der negativen Kommentare machen auch islamfeindliche Kommentare aus, wobei Muslim:innen dabei wie auch bei den allgemein negativen Kommentaren mit Rückständigkeit und gefährlichen, unmodernen Werten und Normen assoziiert werden. Nicht immer wird in den ablehnenden Kommentaren Religion grundsätzlich negativ betrachtet, aber häufig wird sie im Vergleich mit anderen Lebensbereichen wie Freizeitaktivitäten oder Lohnarbeit als nicht relevant beurteilt. Religion wird als persönliches Interesse oder individuelle Vorliebe verstanden, als eine Art Hobby, sodass eine frühere Lockerung in diesem Lebensbereich im Vergleich zu anderen als nicht gerechtfertigt gilt. In einer weiteren Argumentation wird speziell die Erlaubnis von Versammlungen in Präsenz für irrelevant befunden. Religion wird also auch hier als private Angelegenheit beschrieben. Die Lockerung zur Religionsausübung wird außerdem immer wieder zum Anlass genommen, Kritik an den Kirchen zu äußern. All diese Positionen implizieren schon eine Ablehnung der Unterstützung für Religionsgemeinschaften durch den Staat und an manchen Stellen wird die fehlende Trennung von Religion und Politik auch explizit kritisiert.

In vielen anderen Kommentaren wird die Entscheidung, Religionsausübung in Präsenz wieder zu erlauben, aber auch unterstützt und verteidigt. Neben Verweisen auf die Religionsfreiheit als Grundrecht, allgemeinen Forderungen nach Toleranz für religiöse Menschen und der Versicherung, dass Hygienemaßnahmen bei Gottesdiensten eingehalten werden können, wird der vermeintlichen Irrelevanz von Religion dabei deutlich widersprochen. Die religiösen Institutionen werden in diesen Kommentaren nicht mit Fehlverhalten assoziiert, sondern bezüglich ihrer Leistungen betrachtet. Die Religionsausübung in Präsenz wird unter Hinweisen auf Gemeinschaft und Rituale als essentielle Elemente von Religion als notwendig beschrieben, und religiöser Glaube gilt dann als relevant und als besonders wichtig in Krisensituationen.

Interessant zu beobachten ist, dass in den verschiedenen Meinungen und Argumenten verschiedene Religionsverständnisse zum Ausdruck kommen. Diejenigen, die Religion als dumm und irrelevant bewerten oder zumindest die öffentliche Ausübung in Präsenz für unnötig halten, verstehen Religion vor allem als Glauben an Gott oder an anderes Übernatürliches. Wenn man dies zum einzigen oder primären Inhalt von Religion macht und selbst nicht daran glaubt, wird Religion damit irrelevant und Unterstützung für die öffentliche religiöse Praxis ist nicht erwünscht. Auch der Fokus auf die Institutionen Kirchen oder auf den Islam, wenn diesen schädliches Verhalten zugeschrieben wird, erklärt eine Ablehnung der Unterstützung für solche Gemeinschaften. Um die Unterstützung durch den Staat zu verteidigen, wird hingegen funktional argumentiert. Hierbei wird Religion also mit Leistungen assoziiert, sowohl mit den Leistungen der Institutionen für die Gesellschaft als auch den Leistungen von religiösem Glauben bei existenziellen Problemen für Individuen.

Die Coronapandemie und eine spezifische politische Entscheidung in dieser haben
wie auch in anderen Bereichen dazu geführt, dass grundlegende Fragen zur religionspolitischen Ordnung aufgeworfen und diskutiert wurden. Verschiedene Positionen zur zentralen Frage nach dem Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften werden dabei über verschiedene Religionsverständnisse vermittelt. Die Social-Media-Kommentare zur Erlaubnis von Präsenzgottesdiensten in der Coronapandemie verdeutlichen die plurale (nicht-)religiöse Lage in Deutschland, sowie bestehende Konflikte und kontradiktierende Forderungen an die Politik und die Notwendigkeit einer grundlegenden Auseinandersetzung mit religionspolitischen Fragen.

— Lina Rodenhausen


Literatur

Die Bundesregierung. 16. März 2020a. „Leitlinien zum Kampf gegen die Corona-Epidemie vom 16.03.2020“. Bundesregierung. Zugegriffen 22. Oktober 2020. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/leitlinien-zumkampf-gegen-die-corona-epidemie-vom-16-03-2020-1730942.

Die Bundesregierung. 15. April 2020b. „Beschluss von Bund und Ländern zur Corona-Pandemie“. Bundesregierung. Zugegriffen 22. Oktober 2020. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/bund-laender-beschluss-1744224.

Die Bundesregierung. 2020c. „Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 30. April 2020“.

Großbölting, Thomas. 2018. „‚Abendland‘, ‚Rechristianisierung‘ und ‚hinkende Trennung‘. Entstehung und Entwicklung der religionspolitischen Ordnung in der frühen Bundesrepublik“. In Religionspolitik heute: Problemfelder und Perspektiven in Deutschland, herausgegeben von Daniel Gerster, Viola van Melis, und Ulrich Willems, 73–95. Freiburg: Herder.

Janisch, Wolfgang. 10. April 2020. „Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot von
Gottesdiensten“. Süddeutsche.de. Zugegriffen 22. September 2020.
https://www.sueddeutsche.de/politik/coronavirus-kirche-bundesverfassungsgericht-1.4874406.

LTO-Redaktion. 30. April 2020. „BVerfG kippt niedersächsisches Gottesdienstverbot“. Legal Tribune Online. Zugegriffen 22. September 2020.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1bvq4420-gottesdienst-verbotcorona-ausnahmen-ramadan/.

Miller, Simone, Gundula Ludwig, und Martin Voss. 5. Juli 2020. „Theorie in Coronazeiten – Brennglas für gesellschaftliche Missstände“. Deutschlandfunk Kultur. Zugegriffen 1. November 2020. https://www.deutschlandfunkkultur.de/theorie-in-coronazeiten-brennglas-fuer-gesellschaftliche.2162.de.html?dram:article_id=479895.

Pickel, Gert. 2013. „Die Situation der Religion in Deutschland – Rückkehr des Religiösen oder voranschreitende Säkularisierung?“ In Religion und Politik im vereinigten Deutschland, herausgegeben von Gert Pickel und Oliver Hidalgo, 65–101. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden.

Pollack, Detlef. 2016. „Wiederkehr der Religion oder Rückgang ihrer Bedeutung: Religiöser Wandel in Westdeutschland“. Soziale Passagen 8: 5–28.

Quellenverzeichnis

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DER SPIEGEL. 24. April 2020. facebook. Zugegriffen 6. September 2021.
https://www.facebook.com/derspiegel/posts/10158840025819869.

FOCUS Online. 24. April 2020. facebook. Zugegriffen 6. September 2021.
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FOCUS Online. 30. April 2020. facebook. Zugegriffen 6. September 2021.
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FOCUS Online. 30. April 2020. facebook. Zugegriffen 6. September 2021.
https://www.facebook.com/focus.de/posts/10158748039884410.

tagesschau. 17. April 2020. facebook. Zugegriffen 6. September 2021.
https://www.facebook.com/tagesschau/posts/10158512638899407.

tagesschau. 3. Mai 2020. facebook. Zugegriffen 6. September 2021. https://www.facebook.com/tagesschau/posts/10158577831969407.

tagesschau. 3. Mai 2020. Instagram. Zugegriffen 6. September 2021.
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ZDF heute. 23. April 2020. Instagram. Zugegriffen 6. September 2021.
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ZDF heute. 27. April 2020. facebook. Zugegriffen 6. September 2021.
https://www.facebook.com/ZDFheute/posts/10158497789780680.

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ZDF heute. 3. Mai 2020. Instagram. Zugegriffen 6. September 2021. https://www.instagram.com/p/B_u2tQFppWd/.

  1. vgl. Miller, Ludwig, und Voss 2020 []
  2. vgl. Die Bundesregierung 2020a []
  3. vgl. Janisch 2020 []
  4. vgl. LTO-Redaktion 2020 []
  5. vgl. Die Bundesregierung 2020b; 2020c []
  6. vgl. Großbölting 2018, 74–75 []
  7. vgl. Pollack 2016, 11–20 []
  8. vgl. Pickel 2013, 73; 86 []
  9. siehe Quellenverzeichnis []

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Redaktion (14. Dezember 2021). Kirche vor Kneipe? |Marginalien. Abgerufen am 19. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/r8rs


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