Das Thema Abtreibung spielt in Deutschland in den letzten Monaten eine ungewöhnlich sichtbare Rolle in der öffentlichen Debatte. Im November 2017 wird einer Frauenärztin in Gießen eine Geldstrafe von 6000 Euro auferlegt, weil sie auf der Webseite ihrer Praxis darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt, und weitere Informationen bereitstellt. Das Urteil löst eine heftige öffentliche Debatte um Paragraph 219a des Strafgesetzbuches aus, das die Grundlage für die Verurteilung darstellt.
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