Seit dem 27. April 2020 ist es soweit: Es gilt in allen Bundesländern Maskenpflicht. Diese gilt vor allem für Busse, Bahnen und Geschäfte. Zwar gehen die Bundesländer zum Teil unterschiedliche Wege, aber im Grunde eint alle, dass wir in bestimmten öffentlichen Räumen Mund und Nase zu bedecken haben. Es müssen aber keine medizinisch relevanten Masken sein, sondern so genannte „Alltagsmasken“. Da es aber nicht genügend Masken gibt, reicht wohl auch ein Schal oder ein Tuch, Hauptsache Mund und Nase sind bedeckt. Es handelt sich also – überspitzt formuliert – mehr um eine „Maskierungs-“ als um eine „Maskenpflicht“.
Auch wenn der Grund für diese „Maskierungspflicht“ hier nicht klein geschrieben werden soll, ist es doch erstaunlich, wie schnell Politik und auch Gesellschaft zu dem Tragen von Masken fraglos übergegangen sind, wo noch bis vor kurzem gerade in Bezug auf jegliche Verhüllung des Gesichts sehr sensibel reagiert wurde. Gemeint sind hier das Vermummungsverbot und die verschiedenen Kopftuchverbote.
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