Die Theologische Fakultät der Universität Göttingen hat eine «W3-Professur für Religionswissenschaft und Interkulturelle Theologie (w/m/d)»[1] ausgeschrieben, die zum Jahresbeginn für einen regen Austausch auf Yggdrasill, einer deutschsprachigen Mailingliste der Religionswissenschaft sorgte. Anlass dafür waren die Bewerbungskriterien, u. a. der Satz: «Voraussetzung ist weiterhin die Mitgliedschaft in einer evangelischen Kirche». Besagte Mailkonversation ist inzwischen mit dem Titel «Diskriminierung in Stellenausschreibungen» überschrieben. Dies schien mir ein guter Anlass für eine Randbemerkung aus der religionswissenschaftlichen Forschung zum Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), die für die genannte Diskussion relevant ist – und vielleicht auch für die Religionswissenschaft (das Fach).
Es überrascht in einer verrechtlichten Gesellschaft[2] wenig, dass sich auch Religionswissenschaftler:innen in einem kritischen Austausch über Einstellungskriterien schnell der Sprache des Rechts bedienen. „Das arbeitsrechtliche Diskriminierungsverbot, Religion und der Gerichtshof der Europäischen Union“ weiterlesen